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Hochwasser

Hochwasser-Hilfe für Mandelbachtal 2024
Sie finden hier eine Übersicht über alle Hilfsangebote. Finanzielle Hilfen des Landes, des Saarpfalz-Kreises sowie der Kommune, Hilfsangebote der Evangelischen Kirche und Diakonie und Hochwasser-Rabatt-Aktionen privater Unternehmen ... 

 

z.B. Soforthilfe in Höhe von 1.000 Euro als niedrigschwellige Pauschalunterstützung, Elementarschadenrichtlinie für Schäden ab 5.000 Euro (Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch staatliche Zuwendungen bei Elementarschäden ab 5.000 Euro gewährt) und weitere Härtefallhilfe in besonderen Fällen. 

 

Im Schadensfall sollten Sie wie immer zunächst prüfen, ob Versicherungsschutz (z.B. über eine Hausratsversicherung oder Elementarschadenversicherung) besteht. Bitte nehmen Sie daher zunächst Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

 

Sie finden auf unserer Internetseite außerdem verschiedene Rabatt-Angebote von Unternehmen für Hochwasser-Geschädigte. Für die Bewohner der Gemeinde Mandelbachtal stellt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung gerne die dazu notwendigen Schadensbescheinigung aus.

 

Wir werden die Seite ständig aktualisieren, erweitern und nach Bedarf anpassen.

 

Aktuelle Hochwasser-Ereignisse  

Leider waren die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Mandelbachtal über das Pfingstwochenende 2024 erneut von Hochwasser und Starkregen betroffen. Die Gemeinde Mandelbachtal will Ihre Bürgerinnen und Bürgern in dieser schwierigen Situation unterstützen.

 

Die Freiwillige Feuerwehr Mandelbachtal sowie der Bauhof der Gemeinde Mandelbachtal waren seit dem Freitagmorgen, 17. Mai 2024 unermüdlich im Einsatz, um die Auswirkungen der langanhaltenden Starkregenfälle in der Gemeinde zu bewältigen. Sie haben Wasser-Einläufe kontrolliert und Sperrgut-Container für die erste Entsorgung des zerstörten Inventars zur Verfügung gestellt.

 

Nachdem die Pegelstände rückläufig sind, wird das ganze Ausmaß der Schäden sichtbar.

 

Wie kann geholfen werden?

 

Finanzielle Hilfen des Landes, des Saarpfalz-Kreises sowie der Kommune ...

Die Landesregierung hat Eckpunkte für finanzielle Hilfen nach dem verheerenden Hochwasser vorgestellt. Die finanziellen Hilfen von Landesregierung, Landkreisen und Städten und Gemeinde bestehen aus drei Säulen.


Die Anträge werden an die betroffene Kommune gestellt und gemeinsam mit dem Landkreis abgewickelt. Sobald Anträge möglich sein werden, wird die Gemeinde Mandelbachtal dies auf den bekannten Wegen veröffentlichen. Das Land übernimmt 50 Prozent, der Landkreis 25 Prozent und die Städte und Gemeinden ebenfalls 25 Prozent der finanziellen Kosten.

 

1. Säule: Elementarschädenrichtlinie für Schäden ab 5.000 Euro 
Die bestehende Richtlinie von 2020 greift bei großen und elementaren Schäden, sofern man bedürftig ist. Sie blieb im Kern unverändert, wurde aber an einigen Stellen vereinfacht und Schwellen abgesenkt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser unmittelbare Schäden an privaten Gebäuden, Hausrat oder am Vereins- bzw. Unternehmensvermögen erlitten haben. Als Elementarschaden gilt bereits ein Schaden ab 5.000 Euro (Absenkung von ehemals 20.000 Euro).


Gewährt wird eine Finanzhilfe bis zur Hälfte der Schadenssumme, maximal aber 75.000 Euro. Bei einer Schadenssumme von über 150.000 Euro kann ein Zinsverbilligungszuschuss von bis zu 100 Prozent der Zinskosten des notwendigen Darlehens für den darüberhinausgehenden Schaden gewährt werden.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Elementarschadenleistung: Der Abschluss einer Versicherung wäre finanziell nicht zumutbar gewesen. Der Nachweis darüber erfolgt über zwei aktuelle Angebote, die als Richtwert mindestens bei 2 Prozent des Nettoeinkommens des Haushalts liegen müssen.

Antrag-Elementarschädenrichtlinie

 

 

2. Säule: Hochwasserhilfe – Soforthilfe 
in Höhe von 1.000 Euro als niedrigschwellige Pauschalunterstützung. Sie tritt als niedrigschwellige Pauschalunterstützung neben die Elementarschädenrichtlinie. Hier sind 1.000 Euro Schadensersatz pro Haushalt möglich. Die Kommune muss bestätigen, dass der betreffende Haushalt in einem Schadensgebiet lag und auch tatsächlich betroffen war. Der Geschädigte muss bestätigen, dass der Schaden mindestens so hoch wie die beantragte Hochwasserhilfe ist.

 

 

Hierfür ist nach kurzfristiger Mitteilung des Saar-Pfalz-Kreises (lt. Angabe des Ministeriums) die Antragsfrist am 30. Juni 2024 leider abgelaufen.


 

3. Säule: Härtefallregelung – weitere Härtefallhilfe in besonderen Fällen.

Treten Härtefälle auf, die bei den anderen Richtlinien durchs Raster fallen, besteht die Verabredung einer Härtefallregelung, um auch hier helfen zu können.

 

Häufig gestellte Fragen zu den drei Hilfsangeboten (FAQ) 

FAQ-finanzielle-hilfen-hochwasser

 

 

 

Die Evangelische Kirche und Diakonie stellen 50.000 Euro zur Verfügung

Die Evangelische Kirche der Pfalz und das Diakonische Werk Pfalz stellen den vom Hochwasser betroffenen Menschen in der Südwestpfalz und im Saarland 50.000 Euro Soforthilfe zur Verfügung. 

Damit möglichst vielen Betroffenen geholfen werden kann:


250€/500€ Soforthilfe
• schnell
• unbürokratisch
• für die Menschen in unserer Region ohne entsprechenden Versicherungsschutz


Beratung für Menschen, die sich aufgrund des Hochwassers in einer Notlage befinden.


Haus der Diakonie Zweibrücken
Wallstraße 46
06332/ 9979350 

 

 

 

Hilfe durch Rabatt-Aktionen privater Firmen

 

Bauhaus 20 %

Auf das gesamte verfügbare stationäre Sortiment. Ohne Bescheinigung der Gemeinde.

Coupon Bauhaus

 

Globus-Baumarkt 20 %

20 % auf sämtliche Artikel in den teilnehmenden Märkten für alle Hochwasser-Geschädigten. Mit Bescheinigung Ihrer Gemeinde oder Feuerwehr. 
Die Hochwasser-Geschädigten in Mandelbachtal erhalten ihren Beleg von ihrer Gemeindeverwaltung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail: Nennen Sie uns Ihren Namen bzw. den Namen der Betroffenen mit Angabe der Adresse und einer kurzen Angabe der entstandenen Schäden. 

Coupon Globus Baumarkt

 

Firma Holz Becher Blieskastel 30 %

Auf alle Artikel aus dem Lagersortiment. Ohne Bescheinigung der Gemeinde.

Coupon Firma Holz Becher

 

 

Hornbach 20 %

Auch Hornbach hilft Hochwasser-Geschädigten mit 20 % Hochwasser-Nachlass auf alle seine Artikel. Jetzt vom 18. Mai bis 8. Juni 2024. 
Die Hochwasser-Geschädigten in Mandelbachtal erhalten ihren Beleg von ihrer Gemeindeverwaltung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail: Nennen Sie uns Ihren Namen bzw. den Namen der Betroffenen mit Angabe der Adresse und einer kurzen Angabe der entstandenen Schäden. 
Als Nachweis genügt es Hornbach aber auch einfach Bilder oder andere Unterlagen des Schadenfalls vorzulegen.

Coupon Hornbach

 


 

Bescheinigungen Ihrer Gemeindeverwaltung für Hochwasser-Geschädigte 

Die Gemeinde Mandelbachtal stellt Bescheinigungen für die Betroffenen des Hochwassers aus:

  • Allgemeine Bescheinigung Hochwasserschaden

  • Bescheinigung für die Inanspruchnahme des Rabatts der privaten Firmen

 

Wenn Sie eine der oben genannten Bescheinigungen benötigen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an und nennen Sie uns Ihren Namen bzw. den Namen der Betroffenen mit Angabe der Adresse und kurze Angabe der entstandenen Schäden. Einige der privaten Firmen bitten für für die Inanspruchnahme der Rabatt-Aktionen um diese Angaben auf der Bescheinigung.
 

 

 

Sie brauchen keine Hilfe sondern wollen selbst spenden?

Für Betroffene des Hochwassers der letzten Tage hat die Gemeinde Mandelbachtal eine Spendenmöglichkeit eingerichtet. Sofern Sie spenden möchten können Sie eine Überweisung an das folgende Konto der Gemeindekasse tätigen:

 

Gemeinde Mandelbachtal

IBAN: DE28 5919 0000 1303 2090 06

BIC: SABADE5SXXX

 

Bitte geben Sie als Verwendungszweck Hochwasserhilfe Mandelbachtal 2024 an, so dass wir Ihre Spende zuordnen können. Herzlichen Dank!

 

Spenden für die Flutopfer brauchen keine Spendenbescheinigung 
Durch den Katastrophenerlass des Saarlandes vom 21.05.2024 wurde unter anderem geregelt, dass Spenden keine Spendenbescheinigung benötigen. Es genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes.

Info 

 


 

 

 

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