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Informationen und Aufruf zum Pflanzenüberwuchs

Mandelbachtal, den 08. 09. 2023

Der  Überwuchs von Pflanzen in den öffentlichen Verkehrsraum ist ein regelmäßig wiederkehrendes Thema. Hier einige wichtige Hinweise:

 

Schutz Ihrer Mitmenschen

Fußgänger sind von allen Verkehrsteilnehmern die Schwächsten. Sie verfügen weder über eine Knautschzone noch über einen Airbag. Von daher muss diesen stets der gesamte Gehweg einer Straße zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere für Kinder, Menschen mit Rollator oder bspw. ganze Fußgängergruppen.

 

Was muss ich tun als Anwohner?

Die gesamte Straße ist von jeglichem Pflanzenbewuchs freizuhalten. Dies gilt sowohl für die Fahrbahn selbst als auch für alle Rad- und Gehwege. Damit schützen Sie nicht nur Ihre Mitmenschen sondern auch sich selbst. Denn im Schadensfall sind Sie möglicherweise haftbar, wenn die Ursache darin liegt, dass der Verkehrsteilnehmer aufgrund des Überwuchses Ihrer Pflanzen geschädigt wurde.

 

In welchem Umfang muss ich mein Grün zurückschneiden?

Über der Fahrbahn muss eine Höhe von 4,50 m freigehalten werden. Im übrigen Bereich der Straße, bspw. Gehwegen, genügt eine freie Höhe von 3 Metern. Auch Pflanzen, die auf dem Gehweg oder im Rinnstein wachsen, sind von Ihnen zu entfernen. Wobei diese Pflicht aus Ihrer Straßenreinigungspflicht herrührt.

 

Sondersituationen

Wer aufgrund seiner zeitlichen oder körperlichen Situation die Arbeiten nicht selbst ausführen kann, wird nicht von seiner rechtlichen Verpflichtung entbunden. In diesem Fall empfiehlt es sich Familienmitglieder oder spezialisierte Unternehmer anzusprechen. Im Falle einer Erben- oder einer Miteigentümergemeinschaft, unterliegt jedes einzelne Mitglied den vorgenannten Pflichten.

 

Rechtliche Hinweise und Ansprechpartner

Die vorgenannten Pflichten rühren aus den §§ 31 Absatz 2 Satz 1, 53 Saarländisches Straßengesetz sowie der Polizeiverordnung und der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Mandelbachtal. Im äußersten Fall von Verstößen können Bußgelder von bis zu 5.000,- € pro Einzelfall und betroffener Person verhängt werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die


Ortspolizeibehörde
Theo-Carlen-Platz 2
66399 Mandelbachtal
Telefon: 06893/809-0
E-Mail:

 

Für Ihre Mitarbeit und Unterstützung vielen Dank!

 

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