Viele Eigentümerinnen und Eigentümer wollen ihre alte Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundliche Wärmepumpe ersetzen. Doch zwischen den Angeboten der Fachbetriebe gibt es oft große Unterschiede – mit teuren Folgen, wenn die Anlage falsch ausgelegt ist.
„Bei Wärmepumpen für ein und dasselbe Gebäude reichen die Angebotsspannen nicht selten von 6 bis 12 Kilowatt“, erklärt Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland. „Das zeigt, wie wichtig eine fachgerechte Heizlastberechnung ist.“
Die Berechnung ermittelt, wie viel Wärme ein Gebäude tatsächlich benötigt. Wird die Leistung zu groß gewählt, taktet die Anlage ständig, was Effizienz und Lebensdauer mindert und Kosten erhöht. Nach Auftragsvergabe sollte daher der Heizbedarf der Räume bestimmt und ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. So verteilt sich die Wärme gleichmäßig und es zeigt sich, ob Heizkörper für den Betrieb mit einer Wärmepumpe geeignet sind.
Für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) ist die Heizlastberechnung Pflicht. Sie kann vom Fachbetrieb oder von Energieberatungsbüros durchgeführt werden, die Kosten gelten als förderfähig. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale unterstützt bei Angebotsprüfung, Einschätzung der Heizleistung und zeigt Optimierungsmöglichkeiten für einen effizienten Betrieb.
Wer eine Wärmepumpe einbauen möchte, sollte auf eine Heizlastberechnung bestehen. Sie vermeidet unnötige Kosten, schützt die Anlage und ist Voraussetzung für staatliche Förderungen.
Fragen beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale unter 0681 50089-15 oder der bundesweiten kostenfreien Hotline 0800 809 802 400.
Text: Verbraucherzentrale Saarland e. V.
Hinweis: Der Text wurde zur Veröffentlichung im Internet leicht bearbeitet und gekürzt.
Bild zur Meldung: Eine Wärmepumpe sorgt für klimafreundliche Wärme im Eigenheim – die richtige Dimensionierung ist dabei entscheidend. Foto: globalenergysystems / Pixabay