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Die Verbraucherzentrale Saarland informiert: Fristen und Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz – Heizungswechsel frühzeitig planen

Mandelbachtal, den 12.​09.​2025

Die Wärmewende kommt in Fahrt: Ab 2026 müssen Städte und Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern eine kommunale Wärmeplanung vorlegen, kleinere Kommunen folgen bis 2028. Mit diesen Plänen greift ein zentrales Element des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Jede neu eingebaute Heizung muss künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich frühzeitig informieren, welche Optionen für ihr Gebäude in Frage kommen“, betont Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale. „So lassen sich Investitionen planen und Überraschungen vermeiden.“

Übergangsregeln für Öl- und Gasheizungen

Wer seit dem 1. Januar 2024 eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen ließ, muss sich auf wachsende Anforderungen einstellen. Das GEG schreibt einen stufenweisen Anteil erneuerbarer Energien vor: ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent. Dieser Anteil kann zum Beispiel durch Bioöl oder Biogas erreicht werden – oder durch die Kombination mit einem zweiten, erneuerbaren Wärmeerzeuger, etwa einer Wärmepumpe.

Bestehende Anlagen: Weiterbetrieb möglich – aber mit Grenzen

Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 2024 installiert wurden, dürfen grundsätzlich weiterlaufen und repariert werden, sofern keine gesetzliche Austauschpflicht greift. Ein Verbot gilt allerdings für fossile Standardkessel, die älter als 30 Jahre sind – mit Ausnahme für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit dem 1. Februar 2002 selbst darin wohnen. Spätestens zum 31. Dezember 2044 ist jedoch für alle Heizkessel mit fossilen Brennstoffen Schluss. Ab dem 1. Januar 2045 darf keine Öl- oder Gasheizung mehr betrieben werden.

Rat der Verbraucherzentrale

„Wer unsicher ist, ob eine Austauschpflicht besteht, sollte zunächst den Schornsteinfeger fragen“, empfiehlt Becker. Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale persönliche Beratungen, um passende Lösungen für den Umstieg auf erneuerbare Energien zu finden. Unter 0681 50089-15 oder der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 809 802 400 können Interessierte einen Termin zur persönlichen Beratung vereinbaren. Weitere Informationen gibt es auch auf den Webseiten der Verbraucherzentrale Saarland und der Energieberatung.

Mit freundlichen Grüßen

Pressestelle Verbraucherzentrale Saarland e. V.

 

 

Bild zur Meldung: Foto: Hans / Pixabay. Bildunterzeile: Heizungswechsel frühzeitig planen