Ein Führungszeugnis kann man auf zwei Arten beantragen.
Der schnelle und einfache Weg ist ein Online-Antrag beim Bundesamt für Justiz.
Wer das nicht möchte, kann seinen Antrag auch persönlich im Bürgerbüro des Rathauses stellen. Dabei muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Beachten Sie hierbei bitte unbedingt, dass Sie einen Termin für die Vorsprache benötigen.
Daneben kann aber auch der gesetzliche Vertreter – z.B. bei Minderjährigen – einen Antrag stellen. Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z.B. Rechtsanwalt/Rechtanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der Antrag stellenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann.
Es gibt verschiedenen Arten von Führungszeugnissen, je nach Verwendungszweck. Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses muss ein schriftlicher Nachweis über die Notwendigkeit mitgebracht werden. Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro. Das Führungszeugnis wird innerhalb 8 – 14 Tagen vom Bundesamt für Justiz in Bonn nach Hause bzw. an die Behörde gesandt.