Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

ISEK

Die Gemeinde Mandelbachtal ist wie viele kleine saarländische Gemeinden mit den Herausforderungen des demografischen und sozioökonomischen Wandels, des Klimawandels sowie einer angespannten kommunalen Haushaltslage konfrontiert. Die damit verbundenen Auswirkungen, darunter u.a Bevölkerungsrückgang, sanierungsbedürftige öffentliche Einrichtungen, rückläufiges Versorgungsangebot, baulich-gestalterische Mängel, optimierungsbedürftige Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Raum oder Starkregenereignisse, stellen eine Gefahr für die Attraktivität der Gemeinde dar. Im Rahmen des 2015 erarbeiteten Gemeindeentwicklungskonzeptes (GEKO) hat sich die Gemeinde daher folgende zentrale Ziele für die künftige Gemeindeentwicklung gesetzt:  Erhalt und Weiterentwicklung einer generationenfreundlichen Gemeinde Kostenmodifizierung der sozialen Infrastruktur  Ausbau der intra- und interkommunalen Kooperationen und Vernetzungen Auf dem GEKO aufbauend sollen im vorliegenden Bericht zunächst die Untersuchungsbereiche, welche für die Städtebauförderung in Frage kommen, konkretisiert werden. Hierfür werden in einer Voruntersuchung die funktionalen und städtebaulichen Missstände in den einzelnen Ortsteilen identifiziert und das Einfügen in die Rahmenbedingungen der Städtebauförderung beurteilt. Das ISEK zeigt für die ausgewählten Gebiete eine Reihe aufeinander abgestimmten Maßnahmen für die nächsten 10 bis 15 Jahre auf, die den jeweiligen Ortskern stärken und attraktivieren sollen. Das Konzept stellt gewissermaßen den „roten Faden“ der Ortskernentwicklungen dar und ist für die Gemeinde ein langfristiger Orientierungsrahmen. Erst nach Abschluss des ISEKs werden konkrete Einzelmaßnahmen vorbereitet und realisiert. Dabei wird sowohl in den öffentlichen Raum investiert, als auch die Sanierung der privaten Bausubstanz gefördert. Die Erarbeitung des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ist eine Fördervoraussetzung im Rahmen der Städtebauförderung. Dieses Entwicklungskonzept enthält auch vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die formellen und materiellen Aussagen zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes können dem Anhang entnommen werden. Mit der Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wurde die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, Kirchenstraße 12, 66557 Illingen, beauftragt.

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