Das Saarland Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz informiert auf seiner Internetseite zum Thema Heizölverbraucheranlagen
Was Sie beachten müssen: Heizölverbraucheranlagen, Ihre Pflichten für den Wasserschutz
Für die sichere Heizöllagerung und damit für den technisch einwandfreien Zustand und die ordnungsgemäße Funktion des Heizöltanks ist der Betreiber oder die Betreiberin selbst verantwortlich.
Deshalb ist es wichtig, dass die Betreiberin oder der Betreiber mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut ist. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Hinweise zur Vermeidung von Heizölschäden, denn bei unsachgemäßer Lagerung kann auslaufendes Heizöl zu Schäden an Gebäuden und zu Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers führen, dies kann wiederum hohe Folgekosten nach sich ziehen.
Die Betreiberpflichten sind unter anderem abhängig von Größe und Art der Heizölanlage. Dazu gehört es auch, ein Merkblatt zu den „Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen“ gut sichtbar in der Nähe des Öltanks auszuhängen.
Bestimmte Heizölanlagen müssen von einem zugelassenen Sachverständigen geprüft werden. Auch wenn Ihre Anlage keiner gesetzlichen Prüfpflicht unterliegt, empfehle ich Ihnen, Ihren Heizölverbrauchertank regelmäßig von einem Fachbetrieb warten zu lassen oder durch einen Sachverständigen nach § 53 AwSV auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen.
Allgemeine Fragen zu Heizölverbraucheranlagen werden auf der Internetseite des Ministeriums beantwortet
FAQ
Was sind Heizölverbraucheranlagen
Was ist zu beachten
Wer ist der Betreiber
Überwachung der Heizölanlage
Liegt meine Anlage im Schutzgebiet
Gebiet mit Hochwasserrisiko
Fachbetriebe zur Instandsetzung
Prüfung durch Sachverständigen
Anzeigenplicht bei Schadensfällen
Hochwasser und Heizölverbraucheranlagen
Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Heizölverbraucheranlagen besitzen, haben durch das Hochwasser Schäden an ihren Heizöltanks oder anderen Anlagenteilen erlitten. Hier stellen sich Fragen zur zukünftigen Prävention, der notwendigen Instandsetzung und der Schadensmeldung.
Prävention
Mängelbeseitigung
Instandhaltung
Alternativen zu Heizöl
Bild zur Meldung: Das Saarland Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz informiert auf seiner Internetseite zum Thema Heizölverbraucheranlagen