Aus der Reihe "Sellemòls" von Gunter Altenkirch – Fahrradschein und Fahrradsteuer
1897 wurde in unseren damaligen Königreichen Fahrradscheine zur Pflicht für diejenigen, die ein Fahrrad fahren wollten. Das waren in erster Linie die Arbeiter, die auf die Schicht fahren wollten. In dieser Zeit besaßen jedoch nur sehr wenige Menschen ein Fahrrad. Anders war es schon nach 1920, als der Saarraum unter französische Verwaltung fiel. Die Franzosen übernahmen das ältere System und nach der zweiten Besatzungszeit, nach 1945 übernahmen sie das System erneut und vervollkommneten es.
Nach 1945 fuhren viele Arbeiter mit dem Fahrrad zur Arbeit. Die mit dem Schein verbundene Steuer war eine nicht zu verachtende Nebeneinnahme der Gemeinden. Die Scheine waren bedruckte Papiere, einmal gefaltet in der Größe von DIN A 6. Auf der Rückseite wurde der jährlich erbrachte Steuerbetrag quittiert. Für Radfahrer war es Pflicht geworden, einen solchen Schein nebst Personalausweis mit sich zu führen. Neben der amtlichen Registratur-Nummer und den persönlichen Daten waren auch Herstellername, Fabriknummer, Bereifung und Herren- oder Damenrad in dem Schein eingetragen.
In den Verordnungen nach 1945 wurde ferner festgehalten, dass das Radfahren im Saarland nur mit diesem Schein gestattet war, dass nur Straßen und Plätze im Sinne dieser Verordnung regelmäßig benutzt werden dürfen und einem Arbeitsverhältnis nachging.
Mit der Rückgliederung 1957 verschwanden diese Pflichten wieder, das Radfahren in der Bundesrepublik unterlag zu diesem Zeitpunkt nicht mehr diesen Verordnungen.
Die Abbildung zeigt einen hier beschriebenen Fahrradschein, Seite 1 und Seite 4
Bild zur Meldung: Aus der Reihe "Sellemòls" von Gunter Altenkirch – Fahrradschein und Fahrradsteuer