Sanierungsgebiete in Mandelbachtal: Neuer Online-Service informiert über steuerliche Vorteile für Hauseigentümer

Mandelbachtal, den 10.​08.​2026

Wer ein Wohnhaus modernisieren oder instand setzen möchte, denkt häufig zuerst an die Kosten. Weniger bekannt ist, dass Eigentümer in den ausgewiesenen Sanierungsgebieten der Gemeinde Mandelbachtal unter bestimmten Voraussetzungen von steuerlichen Vergünstigungen profitieren können. Mit dem neuen Online-Service „Sanierungsgebiete Mandelbachtal“ informiert das Bauamt der Gemeinde Mandelbachtal jetzt verständlich über die Voraussetzungen, den Ablauf des Verfahrens und die erforderlichen Unterlagen.
 

Ob Dachsanierung, Fassadenerneuerung, neue Fenster oder weitere Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen – viele Investitionen können steuerlich begünstigt werden. Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Arbeiten eine Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung mit der Gemeinde abgeschlossen wird. Nur dann können die steuerlichen Vorteile in Anspruch genommen werden.
 

Der neue Service bündelt alle wichtigen Informationen an einer Stelle. Eigentümer finden dort ein Merkblatt mit den wichtigsten Voraussetzungen, die Modernisierungsrichtlinie, den Negativkatalog mit Beispielen nicht begünstigter Maßnahmen – etwa Schottergärten oder bestimmte Fassadengestaltungen –, die Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung sowie weitere Formulare und Antragsunterlagen zum Download. So können sich Bürgerinnen und Bürger frühzeitig informieren und ihre Modernisierung gut vorbereitet angehen.
 

Das Angebot richtet sich an Eigentümer, die ihre Immobilie erhalten, modernisieren und gleichzeitig die vorhandenen Fördermöglichkeiten nutzen möchten. Das Bauamt unterstützt dabei mit einer übersichtlichen Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und Informationen, damit keine wichtigen Schritte im Verfahren übersehen werden.
 

Jede gelungene Modernisierung leistet einen Beitrag zur Zukunft der Ortsteile. Sanierte Häuser erhalten den Charakter der Ortskerne, steigern die Attraktivität des Wohnumfeldes und tragen dazu bei, dass sich Menschen in ihren Dörfern dauerhaft wohlfühlen. Gleichzeitig profitieren Eigentümer von den steuerlichen Vergünstigungen, wenn sie die Möglichkeiten der Sanierungsgebiete nutzen.
 

Weitere Informationen, alle Formulare und die notwendigen Unterlagen stehen im Service „Sanierungsgebiete Mandelbachtal“ auf der Homepage der Gemeinde bereit.

https://www.mandelbachtal.de/dienstleistung/anzeigen/id/43414/sanierungsgebiete-mandelbachtal.html

 

 

Zusammenarbeit mit der LBS Gutachter GmbH

Um die Eigentümerinnen und Eigentümer bestmöglich zu unterstützen, arbeitet die Gemeinde Mandelbachtal eng mit der LBS Gutachter GmbH zusammen. Das Sachverständigen-Team übernimmt im kommunalen Auftrag die Prüfung der Unterlagen für die Modernisierungsvereinbarungen. Nach Abschluss der Sanierung wird die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen geprüft, dokumentiert und bestätigt. Die LBS Gutachter GmbH begleitet das gesamte Verfahren und berät Eigentümerinnen und Eigentümer bei Fragen zum Sanierungsgebiet.

 

Ansprechpartner Gemeinde Mandelbachtal

Oliver Schramm
Bauamt der Gemeinde Mandelbachtal, Raum 2.05
Telefon: +49 6893 809-133
E-Mail:

 

Ansprechpartnerin LBS Gutachter GmbH

Melanie Lafontaine
LBS Gutachter GmbH
Beethovenstraße 35–39
66111 Saarbrücken
Telefon: +49 681 383-2053
Fax: +49 681 383-1200
E-Mail:
Internet: www.lbs-gutachter-saar.de

 

 

Bild zur Meldung: Der Erhalt und die Modernisierung bestehender Wohngebäude gehören zu den Zielen der Sanierungsgebiete der Gemeinde Mandelbachtal. Symbolfoto: Bernhard Schuermann-Bench, Pixabay.