„Illegale Müllablagerung“ – Nutzung der vorgesehenen Hundekotbehälter
In letzter Zeit wird vermehrt festgestellt, dass mit Hundekot gefüllte Plastiktüten in selbst aufgestellten Eimern, in öffentlichen Mülleimern, an Straßenrändern oder sogar neben Abfallbehältern abgelegt werden. Diese Form der Entsorgung ist unhygienisch, geruchsintensiv und für andere Bürgerinnen und Bürger äußerst unangenehm. Aktuell wie auf den Fotos zu sehen ist dies vermehrt und immer wieder in Heckendalheim vorzufinden.
Wir möchten daher ausdrücklich darauf hinweisen, dass in allen Gemeindegebieten ausreichend speziell gekennzeichnete Hundekotbehälter zur Verfügung stehen. Diese sind ausschließlich für die fachgerechte und saubere Entsorgung von Hundekot vorgesehen und bitte auch entsprechend zu nutzen.
Falsch entsorgte Hinterlassenschaften müssen regelmäßig durch die Mitarbeitenden des Bauhofs entfernt werden. Dieser zusätzliche Reinigungsaufwand bindet Personal und verursacht vermeidbare Kosten. Diese Kosten werden letztlich von der Allgemeinheit über Steuergelder getragen.
Wir weisen darauf hin, dass Hundehalterinnen und Hundehalter gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet sind, Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden, zuzüglich können die Kosten der Reinigungsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden.
Bürgerinnen und Bürger können festgestellte Verstöße dem Ordnungsamt melden. Hinweise werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen bearbeitet. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Ortspolizeibehörde:
Wir bitten daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mitmenschen, Umwelt und Gemeindepersonal. Nutzen Sie die vorgesehenen Hundekotbehälter und tragen Sie so zu einem sauberen und angenehmen Ortsbild bei.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Maria Vermeulen
Bürgermeisterin
Bild zur Meldung: Das Foto zeigt mehrere selbst aufgestellte Eimer mit Hundekotbeuteln am Rand einer Grünfläche in Heckendalheim. Das Ablegen der Beutel in solchen privaten Sammelstellen stellt eine unerlaubte Müllablagerung dar. Foto: Gemeinde Mandelbachtal