Sanierungsgebiete Mandelbachtal


Allgemeine Informationen

Steuerliche Vorteile für Hauseigentümer
 

Sanierungsgebiete dienen dazu, Ortskerne langfristig zu erhalten und aufzuwerten. Eigentümer werden dabei unterstützt, ihre Gebäude zu modernisieren und instand zu setzen. Dafür können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.

Eigentümer von Gebäuden in den ausgewiesenen Sanierungsgebieten der Gemeinde Mandelbachtal können Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich fördern lassen. Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Arbeiten eine Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung mit der Gemeinde abgeschlossen wird. 


Für Fragen zu den Sanierungsgebieten und den bereitgestellten Unterlagen steht ihnen Herr Oliver Schramm von der Gemeinde Mandelbachtal zur Verfügung. Gerne unterstützt er Sie bei allgemeinen Fragen zum Verfahren und den erforderlichen Unterlagen.


Zusammenarbeit mit der LBS Gutachter GmbH
Um die Eigentümerinnen und Eigentümer bestmöglich zu unterstützen, arbeitet die Gemeinde Mandelbachtal eng mit der LBS Gutachter GmbH zusammen. Das Sachverständigen-Team übernimmt im kommunalen Auftrag die Prüfung der Unterlagen für die Modernisierungsvereinbarungen. Nach Abschluss der Sanierung wird die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen geprüft, dokumentiert und bestätigt. Die LBS Gutachter GmbH begleitet das gesamte Verfahren und berät Eigentümerinnen und Eigentümer bei Fragen zum Sanierungsgebiet.

 

 

 

 


Notwendige Unterlagen

01 Sanierungsgebiete Merkblatt für Eigentümer

Im Merkblatt erfahren Sie, ob Ihr Gebäude in einem Sanierungsgebiet liegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie die steuerlichen Vergünstigungen beantragen können.

Die Formulare finden Sie jeweils ganz unten auf dieser Seite unter der Rubrik „Formulare“.
  


 

02 Modernisierungsrichtlinie

Die Modernisierungsrichtlinie erläutert, welche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich begünstigt werden können und welche Voraussetzungen dafür gelten.


03 Negativkatalog

Nicht alle Maßnahmen sind steuerlich begünstigt. Der Negativkatalog informiert beispielsweise darüber, dass Schottergärten, bestimmte Dacheindeckungen oder Fassadengestaltungen mit Leucht- und Signalfarben nicht berücksichtigt werden.

 


04 Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung

Die Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung muss vor Beginn der geplanten Arbeiten mit der Gemeinde abgeschlossen werden. Sie ist die Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung.

 


05 Kostenübernahme Beratung

Dieses Formular regelt die Kostenübernahme für die Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Modernisierungsvereinbarung und der späteren Steuerbescheinigung.

 


06 Maßnahmenbeschreibung

In der Maßnahmenbeschreibung werden die geplanten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen dokumentiert. Sie ist Bestandteil der Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung.
 


07 Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung

Nach Abschluss der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen kann mit diesem Formular die Steuerbescheinigung bei der Gemeinde beantragt werden. Sie wird benötigt, um die steuerlichen Vergünstigungen beim Finanzamt geltend zu machen.

 


Ansprechpartner

Fachbereich 3: Bauen, Umwelt, Technische Dienste
Theo-Carlen-Platz 2
66399 Mandelbachtal

Herr Oliver Schramm
Raum 2.05
Telefon 06893 809-133

Frau Melanie Lafontaine
LBS Gutachter GmbH, Beethovenstraße 35–39
66111 Saarbrücken
Telefon 0681 383-2053
Telefax 0681 383-1200


Formulare

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