Behindertenbeauftragte


Allgemeine Informationen

Landtagsbeschluss stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung im Saarland

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Verabschiedung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes am 19. Juni. „Dem Saarland ist es gelungen, den gesetzlichen Rahmen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen deutlich zu stärken“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Das Gesetz habe wichtige Impulse der UN-Behindertenrechtskonvention hinsichtlich des Begriffs von Behinderung, der Barrierefreiheit sowie der Stellung des Landesbehindertenbeauftragten aufgegriffen und damit die Rechte von Menschen mit Behinderungen deutlich gestärkt.

 

Institutsdirektorin Beate Rudolf erklärte: „Wir begrüßen, dass der Saarländische Landtag beschlossen hat, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch eine unabhängige Monitoring-Stelle begleiten zu lassen. Das ist ein starkes Signal für die Menschen mit Behinderungen im Saarland.“ Das Institut sei bereits erfolgreich auf gesetzlicher Grundlage mit dem unabhängigen Monitoring in Nordrhein-Westfalen betraut. „Wir freuen uns daher, dass das Saarland hinsichtlich des unabhängigen Monitorings mit dem Institut zusammenarbeiten möchte.“

 

WEITERE INFORMATIONEN

 

Monitoring auf der Ebene der Bundesländer

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/bundeslaender/

 

Gesetz zur Änderung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes und weiterer gesetzlicher Vorschriften (Drs. 16/618) vom 31.10.2018

https://www.landtag-saar.de/file.ashx?FileName=Gs16_0618.pdf

 

Änderungsantrag (Drs. 16/873) vom 12.06.2019

https://www.landtag-saar.de/file.ashx?FileId=12496&FileName=Ab16_0873.pdf

 

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland rechtsverbindlich.

 

Pressekontakt

Bettina Hildebrand I Pressesprecherin

Zimmerstraße 26/27 I 10969 Berlin

Tel.: 030 259 359-14

Mobil: 0160 966 500 83

hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

www.institut-fuer-menschenrechte.de

Twitter: @DIMR_Berlin

 

Behindertenbeauftragte der Gemeinde Mandelbachtal

Frau Nadine Hübscher 

E-Mail:

Tel. 0151-58502666

 

Ansprechpartner

FB 1: Zentrale Verwaltung, Schule, Kultur, Soziales und Tourismus
Theo-Carlen-Platz 2
66399 Mandelbachtal