Friedhofswesen, Friedhöfe der Gemeinde Mandelbachtal


Allgemeine Informationen

Acht Friedhöfe und eine Waldruhestätte

Die Gemeinde Mandelbachtal unterhält in allen acht Ortsteilen jeweils einen Friedhof. Ergänzt wird das Angebot durch die Waldruhestätte am Heidekopf in unmittelbarer Nähe des Aussichtsturms. Auf dieser Seite finden Angehörige, Bestattungsunternehmen und Nutzungsberechtigte alle wichtigen Informationen, Formulare und Ansprechpartner rund um Bestattungen und Grabstätten in der Gemeinde Mandelbachtal.
 

Menschen, die zum Zeitpunkt ihres Todes Einwohnerinnen oder Einwohner der Gemeinde Mandelbachtal waren, können auf den gemeindlichen Friedhöfen bestattet werden. Eine Bestattung ist außerdem möglich, wenn die oder der Verstorbene nicht mehr in Mandelbachtal wohnhaft war, aber Verwandte ersten oder zweiten Grades zum Zeitpunkt des Todes in der Gemeinde leben.
 

Die Ruhefrist beträgt bei Erdbestattungen 30 Jahre. Für Urnenbestattungen auf den acht Gemeindefriedhöfen gilt eine Ruhefrist von 20 Jahren. In der Waldruhestätte beträgt die Ruhefrist 15 Jahre.
 

Ansprechpartner

Für Fragen zu den Friedhöfen, Bestattungen oder den bereitgestellten Formularen steht Ihnen Nicole Pink von der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.


Notwendige Unterlagen

Anmeldung eines Sterbefalls

Bestattungsunternehmen können einen Sterbefall per E-Mail bei der Gemeinde Mandelbachtal anmelden. Für die Bearbeitung werden die Angaben zur verstorbenen Person, zur Beisetzung und zur Grabstätte benötigt. Der Anmeldung ist zwingend eine Sterbeurkunde beizufügen. Gleichzeitig ist das Formular „Grabnutzungsrecht“ vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. 

Die Formulare finden Sie jeweils ganz unten auf dieser Seite unter der Rubrik „Formulare“.
 



Grabnutzungsrecht

Mit dem Formular „Grabnutzungsrecht“ übernimmt die nutzungsberechtigte Person die Rechte und Pflichten für die Grabstätte. Das Nutzungsrecht kann jeweils nur auf eine Person übertragen werden. Änderungen der Anschrift sind der Gemeindeverwaltung schriftlich mitzuteilen.
 


 

Beauftragung Einebnung

Nach Ablauf der Nutzungsfrist kann die Einebnung einer Grabstätte per E-Mail beantragt werden. Eine Beauftragung ist frühestens fünf Jahre vor Ablauf der Nutzungsdauer möglich. Die Einebnung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Persönliche Gegenstände sollten vor der Einebnung entfernt werden, da sie andernfalls entsorgt werden.


Ansprechpartner

Fachbereich 3: Bauen, Umwelt, Technische Dienste
Theo-Carlen-Platz 2
66399 Mandelbachtal

Frau Nicole Pink
Raum 2.07
Telefon 06893 809-367


Formulare

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